Kantonsrat beschliesst Gegenvorschlag zur Initiative "Familien stärken und finanziell entlasten"

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Kantonsrat beschliesst Gegenvorschlag zur Initiative "Familien stärken und finanziell entlasten"

Der St.Galler Kantonsrat hat in der Novembersession die Umsetzung der Steuervorlage 17 an die Hand genommen und dabei einen Gegenvorschlag zur Initiative "Familien stärken und finanziell entlasten", an der die EVP beteiligt war, gutgeheissen. Künftig sollen die Familienzulagen Fr. 30.- über den nationalen Mindestzulagen liegen. Die EVP Kanton St.Gallen begrüsst diesen Entscheid und freut sich, dass die Initiative damit ihr Ziel erreicht hat, die Familienzulagen im Kanton St.Gallen zu erhöhen.

Neben dem Budget 2019, das mit einem kleinen Gewinn verabschiedet wurde, nahm die Steuerreform bei den juristischen Personen den grössten Platz in der Novembersession des Kantonsrates des Kantons St.Gallen ein. Die Steuerreform soll die Steuervorlage 17 des Bundes auf kantonaler Ebene umsetzen und sieht zahlreiche Entlastungen für juristische Personen vor. Neben den Steuererleichterungen für juristische Personen wurden jedoch auch Erleichterungen für natürliche Personen vorgenommen. So soll der Pendlerabzug wieder erhöht werden und für die Prämienverbilligung bei den Krankenkassen stehen zusätzliche Mittel zur Verfügung. Für die EVP besonders wichtig war der Gegenvorschlag zur Initiative "Familien stärken und finanziell entlasten", bei der die EVP bei der Unterschriftensammlung kräftig mitgewirkt hat. Künftig sollen Familien Kinder- und Ausbildungszulagen von Fr. 230.- bzw. Fr. 280.- je Monat erhalten, Fr. 30.- mehr als heute und damit über den Mindestansätzen, die auf Bundesebene vorgesehen sind. Die EVP Kanton St.Gallen freut sich über den Erfolg der Initiative und trägt die Entscheide des Kantonsrates mit.