Aktuell werden im Kanton St.Gallen bei den Kantonsratswahlen die Sitze nach dem Hagenbach-Bischoff-Verfahren verteilt, wie es auch bei den Nationalratswahlen der Fall ist. Im Gegensatz zu den Nationalratswahlen sind jedoch keine Listenverbindungen über die Parteigrenzen hinweg erlaubt. Dass der St.Galler Kantonsrat seit 2008 nur noch 120 Mitglieder zählt, verstärkt den Missstand, dass bei den Kantonsratswahlen stets Tausende Stimmen komplett unberücksichtigt bleiben. Die Folge davon ist, dass die Sitzzuteilung im Kantonsrat nur teilweise das Wahlergebnis widerspiegelt – zulasten des Wählerwillens und zugunsten der Grossparteien.
Darum setzt sich die EVP für die Einführung des Doppelten Pukelsheim-Verfahrens ein. Dabei handelt es sich um ein mathematisch ausgereiftes Verfahren, das sicherstellt, dass jeder Stimme im Kanton das gleiche Gewicht zukommt. Es funktioniert zweistufig: In einem ersten Schritt wird berechnet, wie viele Sitze einer Partei im ganzen Kanton zustehen. Im Anschluss werden die gewonnenen Sitze anhand eines mathematischen Verfahrens auf die Wahlkreise verteilt.
«Der doppelte Pukelsheim respektiert den Wählerwillen und reduziert die systematischen Benachteiligungen, wie sie jetzt bestehen, auf ein Minimum», erklärt Kantonsrat Jascha Müller. «Es gibt keinen Grund, wieso eine Stimme aus St.Gallen mehr oder weniger Gewicht haben sollte als eine Stimme aus dem Toggenburg.»
Bereits neun Kantone haben den doppelten Pukelsheim erfolgreich eingeführt, in jeder Legislatur kommen neue dazu. Darunter sind mit Zürich und Aargau auch der grösste und der viertgrösste Kanton vertreten.
Die EVP ruft die St.Galler Parteien auf, die Motion zu unterstützen und damit ein Wahlsystem zu ermöglichen, das den Wählerwillen auch präzise widerspiegelt und allen Stimmen gleichen Wert beimisst.
Kontakte:
- Jascha Müller, Kantonsrat EVP St.Gallen, Tel. 079 418 13 03
- Daniel Bertoldo, Kantonalpräsident EVP St.Gallen, Tel. 079 287 14 33