EVP SG erteilt Agrar-Initiativen eine Abfuhr

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EVP SG erteilt Agrar-Initiativen eine Abfuhr

Der Vorstand der EVP Kanton St.Gallen erteilt sowohl der Trinkwasser-Initiative als auch der Pestizidinitiative eine Abfuhr. Was zwar gut gemeint ist, vermag nicht zu überzeugen: Die Verlagerung unserer ökologischen Probleme ins Ausland ist unsolidarisch und stellt keinen gangbaren Weg dar. Mit dem CO2-Gesetz werden die Weichen für eine echte Energiewende gelegt. Eine Ablehnung des COVID-19-Gesetzes würde massiven Schaden ohne erkennbaren Nutzen verursachen und das PMT schliesst eine Lücke in der Terrorismusbekämpfung.

 

Nein zu beiden Agrar-Initiativen

Obwohl beide Initiativen zweifellos edle Ziele verfolgen, sind ihre Folgen und die daraus entstehenden Schäden jedoch nur schwer abschätzbar. Eine pestizidfreie Produktion beispielsweise, wie sie die Trinkwasserinitiative fordert, führt zu tieferen Erträgen und so zu einem deutlich höheren Bedarf an Produktionsflächen. Die reiche Schweiz kann es sich zwar leisten, diese fehlenden Erträge aus dem Ausland zuzukaufen, aber dadurch verlagern wir noch mehr von unserem ökologischen Fussabdruck ins Ausland, wo uns die Trinkwasserqualität und die Produktionsbedingungen egal sein können. Dazu möchte die EVP St.Gallen nicht beitragen.

 

Ja zum CO2-Gesetz

Mit dem neuen CO2-Gesetz schlagen wir den Weg ein hin zu einer klimafreundlicheren Schweiz. Massnahmen nach dem Verbraucherprinzip (z.B. Abgaben auf fossilen Brennstoffen, Flugticketabgabe) und der Klimafonds, der die Innovation im Bereich der erneuerbaren Energieträger ankurbeln wird, tragen zu der notwendigen Energiewende bei. Die Schweiz wird damit nicht nur mit gutem Beispiel vorangehen, sondern auch von den Innovationen profitieren, die daraus hervorgehen. Die EVP St.Gallen ist überzeugt: Die jetzt getätigten Investitionen werden sich langfristig auszahlen.

 

Ja zum Anti-Terror-Gesetz und COVID-19-Gesetz

Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) wird als Willkürparagraf und Aufhebung des Rechtsstaats verschrieen. Dabei schliesst es eine Lücke im präventiven Bereich der Terrorismusbekämpfung. Der vielzitierte Hausarrest ist dabei die härteste der aufgeführten Massnahmen, stets zeitlich begrenzt, muss von einem Zwangsmassnahmengericht verfügt werden und kommt nur zur Anwendung, wenn mildere Massnahmen nicht geholfen haben. Ausserdem können sämtliche Verfügungen vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Die Rechtsstaatlichkeit bleibt somit gewahrt.

Das COVID-19-Gesetz empfiehlt die EVP ebenfalls zur Annahme. Ein Nein würde diejenigen treffen, die ohnehin schon unter den weitreichenden Einschränkungen und deren wirtschaftlichen Folgen leiden. Eine Ablehnung des Gesetzes ist daher das falsche Mittel, um ein Zeichen gegen die Corona-Massnahmen zu setzen.

 

Kontakte:

Daniel Bertoldo, Kantonalpräsident EVP St.Gallen, Tel. 079 287 14 33