Die EVP lehnt die Ausweitung der Fortpflanzungsmedizin ab

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Die EVP lehnt die Ausweitung der Fortpflanzungsmedizin ab

Der Vorstand der EVP Kanton St.Gallen anerkennt die Notwendigkeit der zivilrechtlichen Anpassungen für homosexuelle Paare, doch sollten diese unabhängig vom Zugang zur Fortpflanzungsmedizin geschehen. Mit der 99%-Initiative soll die immer grösser werdende Schere zwischen arm und reich ein klein wenig gemindert werden. Die kantonale Vorlage ist unbestritten.

 

Nein zur Ausweitung der Fortpflanzungsmedizin

Gibt es ein Recht auf eigene Kinder? Muss ein unerfüllter Kinderwunsch um jeden Preis erfüllt werden? Schwierige Fragen, mit denen v.a. Betroffene zu kämpfen haben. Die EVP hat schon bei der Einführung der Samenspende für heterosexuelle Paare darauf hingewiesen, dass sie ethische Fragestellungen unbeantwortet lässt. Die Frage der Abstammung ist identitätsstiftend. Bei der Samenspende für lesbische Paare wird den Kindern nicht nur der biologische Vater, sondern auch der Vater generell als Bezugsperson vorenthalten – und dies auf gesetzlicher Grundlage. Ausserdem ist das Uminterpretieren von «Unfruchtbarkeit» hin zu «unerfülltem Kinderwunsch» als Kriterium für die Samenspende für lesbische Paare verfassungswidrig und zieht weitere Probleme mit sich.

 

Ja zur 99%-Initiative

Mit dem Ja zur 99%-Initiative will die EVP der wachsenden Schere zwischen arm und reich begegnen, die durch die Coronakrise weiter verschärft worden ist. Wer ein sehr hohes Einkommen aus Kapitaleinkommen erzielt, soll dieses 1,5fach höher versteuern als Arbeitseinkommen. Dies soll für Kapitaleinkommen über CHF 100'000 pro Jahr gelten, muss aber durch das Gesetz festgelegt werden. Da dieses Gesetz von einem bürgerlichen Parlament ausgearbeitet wird, müssen sich die Gegner der Initiative keine Sorgen darüber machen, dass die bestehenden Unklarheiten – wie es sich für einen Initiativtext gehört – zu linkslastig ausgearbeitet werden könnten.

 

Ja zu unbestrittener kantonaler Vorlage

Die getroffenen Massnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie haben viele Firmen und ganze Branchen in finanzielle Krisen gestürzt. Um schnell und zuverlässig Härtefallmassnahmen umzusetzen, erliess die St.Galler Regierung im Dezember 2020 zunächst eine dringliche Verordnung, die nun in ein ordentliches Gesetz überführt wird. Die EVP und auch der Kantonsrat unterstützen das einstimmig.

 

Kontakte:

Daniel Bertoldo, Kantonalpräsident EVP St.Gallen, Tel. 079 287 14 33