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Interview mit Präsident Daniel Bertoldo

Im Gespräch mit den Boden­see Nach­rich­ten nimmt Kan­to­nal­prä­si­dent Daniel Ber­toldo Stel­lung gegen die Reform der Ver­rech­nungs­steuer.


Herr Ber­toldo, Finan­zie­run­gen für Schwei­zer Unter­neh­men könn­ten durch die Reform der Ver­rech­nungs­steuer güns­ti­ger wer­den. Ist dies nicht wün­schens­wert?
Im Grund­satz ist es das natür­lich. Aller­dings ist es nicht so ein­fach. Denn nicht alle Unter­neh­men pro­fi­tie­ren tat­säch­lich von der Ände­rung. Pro­fi­tie­ren wer­den die gros­sen Unter­neh­men und Kon­zerne. Für die KMU und das Gewerbe bringt diese Vor­lage nichts, weil sich diese nicht über Obli­ga­tio­nen finan­zie­ren. Dabei sind gerade diese Betriebe ent­schei­dend für unsere Gesell­schaft. Sie schaf­fen Arbeits­plätze in den Regio­nen. Wenn über­haupt, müsste eine Vor­lage aus­ge­ar­bei­tet wer­den, die diese Betriebe ent­las­tet.


Durch die Ver­rech­nungs­steuer suchen viele Schwei­zer Unter­neh­men Finan­zie­run­gen im Aus­land. Wäre es nicht bes­ser, wenn das Geld hier in der Schweiz beschafft wird?
Ja, gene­rell schon. Aber es ist nicht der ein­zige Punkt, den es zu beach­ten gilt. Bei den Obli­ga­tio­nen wer­den Zin­sen bezahlt, die dann auch wie­der ver­steu­ert wer­den müs­sen. Solange diese ent­spre­chend ange­ge­ben wer­den, pro­fi­tiert der Bund und damit wir alle davon. Aller­dings wei­sen Berech­nun­gen dar­auf hin, dass ein Gross­teil des Gel­des ins Aus­land abfliesst. Damit ist bei einem Ja zur Verrechnungssteuer-Vorlage mit einem Aus­fall in Mil­lio­nen­höhe zu rech­nen.


Die Ver­rech­nungs­steuer benach­tei­lige die Schweiz im inter­na­tio­na­len Stand­ort­wett­be­werb, ist von­sei­ten der Befür­wor­ter zu hören. Ist es nicht an der Zeit, die­sen Stand­ort­nach­teil aus der Welt zu schaf­fen?
In den letz­ten Jah­ren hat der Bund Steu­er­er­leich­te­run­gen bei Betrie­ben ein­ge­führt. Die letzte Abstim­mung zu die­sem Thema betraf die Abschaf­fung der Stem­pel­steuer. Ich bin der Mei­nung, dass es nun an der Zeit ist, in ande­ren Berei­chen über eine  eduk­tion der Steu­ern nach­zu­den­ken. Denn Aus­sen vor blie­ben bei einem Ja ein­mal mehr die Fami­lien. Mit der aktu­el­len Steu­er­vor­lage, über die es abzu­stim­men gilt, wird der finan­zi­elle Spiel­raum des Bun­des für die Ent­las­tung der Fami­lien wei­ter ver­klei­nert. Dabei wäre es zen­tral, end­lich die Hei­rats­strafe bei Steu­ern und AHV abzu­schaf­fen. Dies wurde in den ver­gan­ge­nen Jah­ren aus Kos­ten­grün­den immer wie­der ver­scho­ben.

 

Die Befür­wor­ter der Vor­lage sind der Mei­nung, dass durch die Reform Steu­er­ein­nah­men zurück in die Schweiz geholt wer­den, die Geg­ner rech­nen mit Steu­er­aus­fäl­len. Wel­ches Sze­na­rio würde durch die Annahme der Vor­lage tat­säch­lich ein­tre­ten?
Ich denke, es kann nicht mit abso­lu­ter Sicher­heit gesagt wer­den, wel­ches Sze­na­rio ein­tritt. Aller­dings ist zu befürch­ten, dass ein Steu­er­aus­fall in der Höhe von bis zu 800 Mil­lio­nen Fran­ken ent­steht. Zu zah­len haben die­sen Aus­fall die Bür­ger die­ses Lan­des,  die ihre Steu­er­er­klä­rung ehr­lich aus­fül­len. Mit der Abschaf­fung der Ver­rech­nungs­steuer ist die Ver­su­chung gross, nicht alle zu dekla­rie­ren und damit Steu­ern zu spa­ren. Ich denke daher nicht, dass Steu­er­ein­nah­men zurück in die Schweiz geholt wer­den  kön­nen. Die Vor­lage spricht davon, dass mit der Abschaf­fung der Ver­rech­nungs­steuer der Schwei­zer Wirt­schaft gehol­fen wird. Fakt ist aber auch, dass min­des­tens 480 Mil­lio­nen Fran­ken direkt ins Aus­land abflies­sen. Daher lehne ich die Verrechnungssteuer-Vorlage ab.

 

Das Inter­view erschien am 8. Sep­tem­ber 2022 in den Boden­see Nach­rich­ten: https://www.bodensee-nachrichten.ch/region-rorschach/detail/article/pro-und-kontra-zur-verrechnungssteuerreform-00216512/