Parteiprogramm

der Evangelischen Volkspartei des Kantons St. Gallen
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Vorwort

  • Die EVP des Kantons St. Gallen ist Teil der EVP Schweiz und stützt sich in ihrer Politik auf deren Grundlagenprogramm. Die konkreten Zielsetzungen der EVP-Politik im Kanton St. Gallen, welche im vorliegenden Parteiprogramm erläutert werden, bauen auf diesem Grundlagenprogramm auf. Das vorliegende Parteiprogramm soll sowohl als Richtlinie für diejenigen dienen, die sich aktiv an der kantonalen Politik der EVP beteiligen - auch wenn nicht alle Lebensbereiche thematisiert werden - als auch allen interessierten Mitmenschen eine Gelegenheit bieten, sich mit den Zielen der EVP vertraut zu machen.

  • Das politische Klima in unserem Land, im Kanton St. Gallen und in den Gemeinden ist aufgrund der schwachen Wirtschaftslage zunehmend rauer geworden. Spar-, Leistungsdruck und kurzfristiges Profitdenken sind weit verbreitet. Dieser Entwicklung möchte die EVP, welche das Evangelium als Grundlage hat, Entscheidendes entgegensetzen. Die Zusage Gottes für ein sinnerfülltes Leben gilt für alle Menschen, unabhängig von den zur Verfügung stehenden materiellen Mitteln.

  • Für die EVP steht das Wohl der Menschen im Mittelpunkt. Jeder Mensch ist für den Schöpfer von gleichem Wert. Die schwächeren Glieder unserer Gesellschaft müssen mit Hilfe zur Selbsthilfe unterstützt werden.

  • Wie der Mensch ist auch die Natur von Gott geschaffen und darf weder in ihrem gegenwärtigen noch in ihrem zukünftigen Bestand geschädigt oder zerstört werden.

  • Das Evangelium weist uns darauf hin, dass unser irdisches Dasein befristet und vorläufig ist. Das Wissen und Vertrauen in einen Zusammenhang, der das menschliche Vorstellungsvermögen übersteigt, befreit den Menschen vor Angst und Mutlosigkeit. Es entlastet uns auch vom Zwang, persönlichen Interessen und Zielen überhöhte Prioritäten einzuräumen. Die EVP strebt daher mit ihren Zielen keine Machtposition an, sondern möchte mit ihrem politischen und gesellschaftlichen Engagement ein klares Zeichen christlicher Hoffnung und Nächstenliebe setzen.

1. Achtung vor dem menschlichen Leben

Die EVP versteht den Menschen als Geschöpf Gottes. Sie räumt deshalb dem Schutz und der Förderung menschlichen Lebens vom Augenblick der Empfängnis bis zum natürlichen Tode höchste Priorität ein. Die Würde des Menschen mit seinem Erbgut darf weder verletzt noch zu Forschungszwecken missbraucht werden.

  • Die EVP hat sich gegen die Fristenregelung vehement gewehrt und hält die Abtreibung nach wie vor für eine ethisch, psychologisch und juristisch unbefriedigende Lösung von Schwangerschaftsproblemen. Auch wenn die Abtreibung in extremen Notfällen das geringere Übel darstellt, soll sie deshalb keine ethische Legitimation erlangen.

  • Die EVP wird die gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich „Abtreibung“ weiterhin sehr kritisch mitverfolgen und sich dabei klar für die Bewahrung des vorgeburtlichen Lebens, für eine fundierte und differenzierte Schwangerschaftsberatung sowie für die materielle Besserstellung werdender Eltern einsetzen.

  • Die EVP steht allen Methoden der künstlichen Zeugung eines Menschen (Ausnahme: künstliche Befruchtung mit dem Samen des Ehemannes) skeptisch bis ablehnend gegenüber, zumal sie mehr Probleme schaffen als sie zu lösen vermögen.

  • Routinemässige pränatale Diagnostik lehnt die EVP grundsätzlich ab. Eltern, die jedoch auf pränataler Diagnostik bestehen, müssen im Voraus über die daraus resultierenden Gewissenskonflikte aufgeklärt werden. Dem menschenunwürdigen Druck der Gesellschaft, des Staates oder der Krankenkassen, ein als behindert diagnostiziertes Kind abzutreiben, muss mit aller Entschiedenheit entgegen getreten werden.

  • Behinderte und chronisch kranke Menschen sollen gleich respektiert, gefördert und in die Gesellschaft integriert werden wie „gesunde Menschen“.

  • Die EVP wendet sich gegen jede Art von aktiver Sterbehilfe, aber auch gegen den grenzenlosen Einsatz lebensverlängernder Massnahmen.

2. Frauen, Männer und Familien in der Gesellschaft

 

Mann und Frau sind aufgrund der Bibel gleichwertige, in ihrer Konstitution unterschiedliche aber sich ergänzende Geschöpfe Gottes. Lange Zeit beruhte die Rollenverteilung in der Gesellschaft, der Ehe und der Familie auf den geschlechtsspezifischen Unterschieden. Mittlerweile hat sich jedoch die Gleichwertigkeit durchgesetzt. Fast alle Tätigkeiten stehen Männern und Frauen, ob Single oder verheiratet, offen. Die Eltern von heute teilen sich auf verschiedenste Art die Aufgaben des Gelderwerbs, der Hausarbeit und der Kinderbetreuung auf. In der Familienphase sind die Verdienstmöglichkeiten jedoch eingeschränkt, obwohl die Eltern einen gesellschaftlich wertvollen Einsatz leisten.

  • Eine spezielle Förderung der Familien drängt sich auf, weil es im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung immer weniger Kinder gibt. Nicht alle Paare wünschen sich Nachwuchs, und manche Ehen scheitern gerade in der Familienphase. Wir brauchen aber dringend die nächste Generation mit ihrer Schaffenskraft, ihrem Gestaltungswillen und ihrem sozialen Beitrag für die gesellschaftlich Benachteiligten.

  • Es ist Aufgabe des Staates, die Rahmenbedingungen derart zu gestalten, dass den Familien ausreichende Gestaltungsfreiräume für die Kindererziehung zur Verfügung gestellt werden, ohne dass die Eltern an eine finanzielle oder psychische Belastungsgrenze gelangen.

  • Die professionelle Betreuung von Kindern in Gruppen (Krippen, Horte, freiwillige Schulhausangebote) ergänzt die familiäre Betreuung, kann sie aber nur im Notfall ersetzen.

  • Die EVP lehnt die Gleichstellung von anderen Lebensgemeinschaften mit Ehen und Familien, wie sie vor allem von gleichgeschlechtlichen Paaren gefordert wird, grundsätzlich ab, ebenso die Adoption von Kindern durch solche Lebensgemeinschaften.

Die EVP setzt sich ein für:

  • eine Vereinheitlichung und Erhöhung der Kinderzulagen unabhängig vom Arbeitsverhältnis der Eltern;

  • höhere Steuerfreibeträge für die Betreuung von Kindern, Angehörigen und Pflegekindern. Bessere Anerkennung dieser Betreuungsarbeit;

  • Ergänzungsleistungen für Kinder, die in Familien mit geringem Familieneinkommen (Bruttoeinkommen abzüglich Versicherungsprämien) aufwachsen;

  • Ehe-, Erziehungs- und Scheidungsberatung;

  • kinderfreundliche Wohnungen und Quartiere, in denen sich Kinder sicher, frei und ohne Angst vor Verkehrsunfällen bewegen können;

  • Arbeitszeitmodelle, die beiden Elternteilen Raum und Zeit für die Familie lassen;

  • Erleichterungen für allein erziehende und berufstätige Eltern durch zeitlich flexible Angebote der Kinderbetreuung in Kindergarten, Schulen, Horten oder Pflegefamilien zu einkommensabhängigen Tarifen.

3. Kinder und Jugendliche – unsere Zukunft!

 

Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer betont säkularen, eigennutz- und gewinnorientierten und teilweise gar gewaltbereiten Gesellschaft auf. Ihre Lebenswelt (Schule, Quartier, Strasse) ist weitgehend vorgegeben. Mit den neuen Medien nehmen sie Teil an einer grossen Informations- und Kommunikationsfülle, es fehlen jedoch oft tragende und verbindliche Beziehungen.

Kinder und Jugendliche verdienen es, ernst genommen und an Entscheidungen beteiligt zu werden. Sie brauchen aber auch Vorbilder, vorgelebte Werte und Leitplanken.

Die EVP setzt sich für folgende Ziele ein:

  • die Vermittlung von christlichen Grundwerten auch ausserhalb des Religionsunterrichts, z. B. Gewaltlosigkeit, Aufrichtigkeit, Solidarität mit Schwachen, Eigenständigkeit (Gruppendruck und Gewalt erkennen und sich dagegen zu wehren wissen);

  • Erhalten oder Bereitstellen von gestaltbaren Lebensräumen (Spielplätze, Jugendtreffs, Übungsräume für Musik und Sport);

  • Identitätsfindung soll in der Schule und in der ausserschulischen Jugendarbeit ermöglicht werden. Dabei brauchen beide Geschlechter gleiche Chancen, allenfalls durch geschlechtsspezifische Angebote.

  • Gute Jugendarbeit von Kirchen und Vereinen verdient Unterstützung.

  • Mitbestimmungsmöglichkeiten und Vertretungen für Kinder und Jugendliche in Gesellschaft und Politik (Familienstimmrecht, Jugendparlamente). Vereine, Quartier- und Dorfprojekte bieten dafür gute Übungsfelder.

  • Gesellschaftlich benachteiligte Kinder und Jugendliche brauchen Unterstützung in der Hilfe zur Selbsthilfe. SchulabgängerInnen ohne Lehrstelle und arbeitslose Jugendliche sind auf geeignete Projekte angewiesen.

  • Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz vor Gewalt und vor schädlichen Substanzen (Alkoholika, Tabakwaren, Suchtmittel) und negativen Einflüssen (Brutalo-Filme, rechtsradikale Propaganda, Glückspiel, Pornographie). Wo die bestehenden Alterslimiten nicht durchsetzbar sind, braucht es strikte Verbote oder zumindest Werbeverbote.

4. Schule mit christlichen Grundsätzen

 

Zusammen mit den Familien gehören die Schulen zu den Grundpfeilern der zukünftigen Entwicklung unseres Staates. Auftrag der Schule ist deshalb nicht nur die Wissensvermittlung, sondern auch die Förderung von eigenständigen, verantwortungsbewussten und sozialkompetenten Persönlichkeiten. Die Führung der Schule muss gemäss kantonalem Volksschulgesetz nach christlichen Grundsätzen erfolgen.

Die EVP setzt sich ein für

  • Die Schaffung und Bekanntmachung kantonaler Richtlinien und entsprechender Sanktionen für das Verhalten der Schulkinder in Auslegung von Art. 54 und 55 des Volksschulgesetzes mit den Zielen: Gewaltlosigkeit, Respekt vor dem Mitmenschen, Lernbereitschaft, regelmässiger Schulbesuch, sorgfältiger Umgang mit Material, Verbot von Suchtmittelgebrauch auf dem Schulareal;

  • Qualitätsverbesserung in Schulen mit hohem Fremdsprachigenanteil. Keine Klassen über der kantonalen Richtgrösse, häufige Unterrichtsdifferenzierung (Aufteilung der Klasse, zusätzliche Lehrkraft) damit Stärkere und Schwächere auf ihre Rechnung kommen, Aufgabenhilfe;

  • Beizug von Sozialarbeiterinnen für umfangreichere Abklärungen familiärer Probleme, damit sich die Lehrkräfte so umfassend wie möglich ihrer pädagogischen Aufgabe widmen können;

  • Einen verbindlichen Lehrplan, der den Schulstoff klassenweise abgrenzt, so dass Kinder, die umziehen, nicht unter Lücken und Doppelspurigkeiten leiden müssen;

  • Mehr Raum und Zeit für regelmässigen, ruhigen Unterricht als Ausgleich zur allgemeinen Reizüberflutung;

  • Zusammenarbeit und gegenseitige Wertschätzung zwischen Schule und Quartier oder Dorf, Elterbeiräte;

  • Beibehaltung des Religionsunterrichts im bisherigen Umfang, gute Aus- und Weiterbildung von berufenen ReligionslehrerInnen und Lehrkräften;

Die EVP lehnt flächendeckende Tagesschulen ab, fordert aber den Ausbau von freiwilligen Schulhausangeboten (Mittagstisch, Randzeitenbetreuung und Aufgabenhilfe) für Kinder, die zu Hause alleine wären. Auf der Unterstufe sollte die Teilnahme an solchen Angeboten für schlecht betreute Kinder als obligatorisch erklärt werden.

 

5.  Altersfragen: Menschen für Menschen

 

Ein menschenwürdiges Alter wünschen wir uns alle. Die finanziellen Verhältnisse der Betagten werden in vielen Fällen trotz Ergänzungsleistungen zum Problem. Viele Hochbetagte können aus gesundheitlichen Gründen nur beschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Die Beziehungen zwischen den Generationen klaffen je länger je mehr auseinander; was zu wachsender Vereinsamung und Lebensängsten führt.

Die EVP setzt sich ein für:

  • Mitsprache der Betagten in der Alterspolitik;

  • finanzielle Absicherung der Betagten;

  • genügend finanziell tragbare, altersgerechte Wohnungen;

  • weiteren Ausbau von Hilfe und Pflege in der eigenen Wohnung;

  • Mahlzeiten- und Transportdienste für behinderte Betagte;

  • Unterstützung und Anerkennung der Pflege durch Angehörige;

  • Einbezug der Betagten in das Beziehungsnetz am Wohnort;

  • Schutz der Betagten vor Gefahren (Kriminalität, Strassenverkehr);

  • Förderung der seelsorgerlichen Betreuung zu Hause und in Heimen.

6. Zusammenleben mit Menschen aus anderen Ländern und Kulturen

 

Die Bibel dehnt sowohl das Gebot der Nächstenliebe als auch die Verheissungen des Evangeliums über das erwählte Volk hinaus auf die Fremden aus (3. Mose 19, 34; Apg. 10).

Die Grosszahl der Fremden in unserem Land sind ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltsrecht. Sie sollen möglichst gut integriert werden. Das erfordert Offenheit von schweizerischer und von ausländischer Seite.

Dafür setzt sich die EVP ein:

  • Der Besuch von Deutschkursen für Fremdsprachige muss in einem gewissen Ausmass als obligatorisch erklärt, für Bedürftige subventioniert und mit einem Zertifikat belohnt werden.

  • Projekte, welche die Integration fördern (Kurse, Treffs, Kinderprogramme) und schweizerische Vereine mit einem hohen Anteil an ausländischen Aktiven sollen Unterstützungsbeiträge beantragen können.

  • Ausländische Staatsangehörige der zweiten und dritten Generation sollen Anrecht auf eine erleichterte Einbürgerung erhalten.

  • Kirchen, Schulen und andere kommunalen Gruppierungen müssen interessierte niedergelassene AusländerInnen zur Mitwirkung heranziehen können (Elternbeiräte, kirchliche Kommissionen, Quartiervereine).

  • rassisistische Aeusserungen müssen konsequent geahndet werden.

  • Die Strafen für delinquente ausländische Staatsangehörige müssen schnell gefällt und vollzogen, sowie präventiv den jeweiligen Gruppierungen bekannt gemacht werden.

  • Die Gewährung von Asyl an Verfolgte hat in der Schweiz Tradition. Asylgesuche müssen zügig, aber korrekt und fair behandelt werden.

  • Arbeitseinsätze (unbezahlt, mit kleinen Prämien für Fleissige) für wartende Asylsuchende sind besser als erzwungene Untätigkeit.

 

7. Straftaten und die Folgen

 

Auch hier soll gelten: Das Unrecht und seine Ursachen bekämpfen, aber den Tätern mit Nächstenliebe begegnen.

Die Situation für Opfern krimineller Handlungen und deren Angehörigen sowie der Täter und deren Angehörigen ist meist sehr belastend: Während den Abklärungen durch die Untersuchungsbehörden, während dem Gerichtsprozess sowie während dem allfälligen Strafvollzug.

Die EVP setzt sich deshalb ein:

  • für eine persönliche Beratung und Betreuung der Verbrechensopfer durch ausgebildete Personen;

  • für vermehrte Anwendung von Alternativstrafen, dort wo diese verantwortbar sind (Förderung der gemeinnützigen Arbeit, des bedingten Vollzugs von Gefängnisstrafen, der Wiedergutmachung usw.);

  • für eine Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit der sich mit Verbrechen befassenden Organe, um einen Mittelweg zwischen Dämonisierung und Verharmlosung der Straffälligen zu finden;

  • Lässt sich eine Gefängnisstrafe nicht vermeiden, so ist auf die Menschenwürde der Gefangenen zu achten. Mit geeigneten Mitteln muss darauf hingewirkt werden, dass das soziale Verhalten gefördert und der Wille, straffrei zu leben, aufgebaut und gestärkt wird.

  • In ganz schweren Fällen und bei fehlender Einsicht des Täters muss der Schutz der Bevölkerung Priorität haben vor dem Recht des Täters auf Strafentlassung.

Folgende Punkte sollen, dort wo es zu verantworten ist, sichergestellt werden:

  • vertrauensbildende Beziehungen zwischen Personal und Gefangenen;

  • Förderung von Wiedergutmachungsbemühungen;

  • familienfreundliche Besuchs- und Urlaubsregelungen;

  • psychische und körperliche Gesundheitsförderung;

  • Hilfen bei der Wiedereingliederung.

 

8. Gesundheitswesen

 

Zur Gesundheit zählen körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden. Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Die hohen Gesundheitsausgaben belasten aber die Bevölkerung, weshalb sie begrenzt und gerechter verteilt werden müssen.

Die EVP setzt sich ein für:

  • Gesunde Lebensräume und eine gesunde Umwelt (Rauchfreie öffentliche Gebäude, Lärmschutz, Einhaltung der Luftreinhalteverordnung, der Nacht- und Sonntagsruhe);

  • Beratungsstellen und Begleitdienste für seelisch und körperlich geschwächte Menschen sowie den Einbezug christlicher/kirchlicher Dienste;

  • die permanente Sensibilisierung der Bevölkerung für ein gesundheitsförderndes Verhalten am Arbeitsplatz, in der Familie (Ernährung, Schlaf) und in der Freizeit;

  • Stärkung der Eigenverantwortung, z.B. durch zusätzliche Unfallversicherungen für risikoreiche Sportarten oder Freizeitvergnügen;

  • Ärztliche Beratung über Behandlungsmöglichkeiten, die Hinweise auf weitere sachliche Information (Internet) und einen Kostenvoranschlag mit einschliesst;

  • Eine gleichmässige Gesundheits-Grundversorgung im ganzen Kanton, auch in

Randgebieten;

  • Verbesserung der kantonsübergreifenden Spitalplanung in der Nähe der Kantonsgrenzen und im Bereich der Spitzenmedizin;

  • Nicht krank machende, vernünftige Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal in Spitälern und Heimen;

  • Vermehrter Einbezug von Angehörigen und Freiwilligen bei der Betreuung von chronisch Kranken (Sozialzeit, Sozialdienst);

  • Ausschöpfung der Prämienverbilligung für Familien und für untere Einkommensklassen.

 

9. Umgang mit Süchten

 

Die „Flucht in die Sucht“ hängt mit dem Wertezerfall und der Erlebnisgier unserer heutigen Gesellschaft zusammen. Die EVP setzt sich für eine Suchtpolitik ein, die die Ursachen bekämpft und gleichzeitig den Abhängigen mit Liebe (Agape) begegnet.

 a) Prävention

  • in Schule, Beruf, Jugendarbeit, Kirchen und Vereinen gehört aktuelle Suchtprävention selbstverständlich dazu. Neben Information ist die Förderung von Selbstbewusstsein und Selbstverantwortung wichtig („Jeder Mensch ist ein von Gott gewolltes und geliebtes Unikat“).

  • Personen mit Vorbildfunktion, z.B. Eltern, Lehrkräfte und Vorgesetzte müssen ihr Suchtverhalten (auch im kleinen und legalen Bereich) reflektieren und bei starker Abhängigkeit die Konsequenzen ziehen.

  • Tabak- und Alkoholwerbung müssen stärker eingeschränkt werden (Plakate Lokalfernsehen, Kinowerbung).

  • Die Jugendschutzbestimmungen beim Alkoholverkauf müssen immer wieder publiziert und streng angewendet werden. Die EVP ist gegen den Alkoholverkauf ausserhalb der ordentlichen Ladenöffnungszeiten. Auch beim Verkauf von Tabakwaren ist eine Altersgrenze einzuführen.

 b) Therapie

  • Ziel jeder Therapie muss ein Leben sein, das nicht von einer Sucht dominiert wird. Abstinenz ist einfacher als Masshalten.

  • Eine Früherfassung der Süchtigen ermöglicht kürzere Therapien und verhindert körperliche Schäden.

  • In schweren Fällen muss das Ziel über Zwischenstufen angestrebt werden (Kontrollierte Methadon- und Heroinabgabe, begleitetes Wohnen).

  • Professionelle christliche Suchtarbeit hat lange Tradition (vgl. Blaues Kreuz, Männerheime der Heilsarmee, christliche Rehabilitationszentren) und verdient staatliche Leistungsaufträge mit Abgeltung.

 

10. Wohnen   ein Grundbedürfnis des Menschen

 

Da der Boden ein beschränktes Gut ist und die Marktwirtschaft nur ungenügend spielt, ist dem Problem des Bauens und Wohnens ständige Aufmerksamkeit zu widmen.

Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist sehr stark von der jeweiligen Konjunkturlage abhängig. Demzufolge hat sich die EVP auf folgende bleibende Grundsätze festgelegt:

Aus der Sicht der Mieterinnen und Mieter:

  • Hypothekarzinsanpassungen, die im richtigen Verhältnis und zur richtigen Zeit den Mietern und Mieterinnen zugute kommen;

  • Unterstützung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus, besonders im Falle von Familienwohnungen;

  • Gleichberechtigung bei Steuerabzügen für MieterInnen und Eigenheimbesitzende;

  • Sinn- und wirkungsvolle Instrumente zur Messung des Energieverbrauchs;

  • Unterstützung von fortschrittlichem und günstigem Wohnungsbau auf Stufe der Siedlungsplanung sowie des Baugesetzes;

Aus der Sicht der Eigenheim- und Liegenschaftenbesitzenden:

  • aktive, nachhaltige und verlässliche Bodenpolitik;

  • fachlich kompetente Baubehörden auf kantonaler und kommunaler Ebene;

  • sinnvolle und umweltverträgliche Umnutzung von brachliegenden Liegenschaften innerhalb der Landwirtschaftszone;

  • Förderung der ökologischen Bauweise.

 

11. Gentechnologie und Patentierung von Lebewesen

 

11 a) Gentechnologie

  • Zum Wesen des Menschen gehört es, dass er seinen von Gott gegebenen Verstand gebrauchen soll. Wie jede andere Technik kann auch die Gentechnologie zum Segen oder zum Fluch werden.

  • Die EVP will die Nutzung der Gentechnologie nicht verbieten, aber durch einen genau definierten gesetzlichen Rahmen Missbräuche verhindern.

  • Sinnvoll ist Gentechnologie im medizinischen Gebiet (Heilung von Krankheiten) und bei der Herstellung von Wirkstoffen wie Enzymen (z.B. Insulin für Diabetiker, Fettlöser in Waschmitteln etc).

  • Gentechnisch veränderte Pflanzen leisten keinen wesentlichen Beitrag zur Lösung des Hungerproblems auf unserer Welt. Das Hungerproblem ist in erster Linie eine Frage der gerechten Verteilung von Ressourcen und rührt nicht von ungenügendem Saatgut oder Pflanzenmaterial her.

  • Die EVP ist gegen das Freisetzen von gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren.

  • Jeder Eingriff in das menschliche Erbgut an menschlichen Eizellen, Spermien und Embryonen muss strengstens verboten bleiben, ebenfalls das Klonen von Tieren und Menschen und die Vermischung von menschlichem und tierischem Erbgut.

11 b) Patentierung von Lebewesen

Alle Lebewesen sind Geschöpfe Gottes und keine Erfindungen von Menschen. Deshalb sind sie nicht patentierbar.

  • Die EVP ist gegen das Patentieren von menschlichen Genen und Zelllinien und wendet sich auch gegen das Patentieren von Pflanzen und Tieren. Züchter von Pflanzensorten sind mit dem Sortenschutz ausreichend geschützt.

 

12. Landwirtschaft heute

 

Bedingt durch Klima, Topographie und vorgegebene Strukturen kann die schweizerische Landwirtschaft in einem liberalisierten Markt mit den führenden Agrarstaaten der Welt nicht mithalten. Sie wird deshalb auf Qualität, Spezialitäten- und Nischenproduktion setzen.

Die EVP setzt sich für folgende Ziele ein:

  • Die Förderung und Entwicklung innovativer landwirtschaftlicher Produkte, Produktionsverfahren, Zusammenarbeitsformen und Dienstleistungen.

  • Der Landwirt soll neben dem Erlös aus dem Verkauf seiner Produkte auch für die schonende Bewirtschaftung und Pflege der Kulturlandschaft entschädigt werden.

  • Der Strukturwandel darf nicht durch staatliche Massnahmen vorangetrieben werden, welche die kleinen und mittleren Betriebe benachteiligen.

  • In Ehrfurcht vor der göttlichen Schöpfung soll der naturnahe Landbau, die artgerechte Tierhaltung und insbesondere die biologische Landwirtschaft gefördert werden; auch die Forschung auf diesen Gebieten braucht verstärkte Unterstützung.

  • Gentechnologie darf in der schweizerischen Landwirtschaft nicht eingesetzt werden.

  • Der Aufrechterhaltung der dezentralen Besiedelung im ländlichen Raum muss vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt werden.

  • Allen Deregulierungsversuchen, welche der Ökologie schaden, muss energisch entgegengetreten werden.

 

13. Effiziente Wirtschaft mit sozialer und ökologischer Verantwortung

 

 

Die EVP bekennt sich zur sozialen und ökologiebewussten Marktwirtschaft. Die effiziente Wirkungsweise des marktwirtschaftlichen Preismechanismus muss um den unverzichtbaren sozialen Ausgleich in der Gesellschaft sowie den nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen ergänzt werden.

Die EVP unterstützt daher folgende Ziele:

  • Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die hiesigen Unternehmungen müssen in regelmässigem Kontakt mit dem Kanton und den Gemeinden eruiert und kontinuierlich verbessert werden.

  • Nicht nur materielle Standortvorteile, sondern auch eine auf Vertrauen basierende und möglichst unbürokratische Zusammenarbeit mit den Behörden wertet die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandortes auf.

  • Vor allem die wirtschaftlich schwächeren Marktteilnehmer, wie Kinder, Jugendliche, Behinderte, ArbeitnehmerInnen, Teilzeitarbeitende und Erwerbslose benötigen besonderen Schutz bzw. sozialen Ausgleich. Auch auf die Bedürfnisse der zukünftigen Generationen soll im Rahmen eines nachhaltigen und vernünftigen Umgangs mit den natürlichen Ressourcen eingegangen werden.

  • Unternehmen, die sich durch soziales und ökologisches Engagement von anderen Marktteilnehmern differenzieren, sollen durch öffentliche Anerkennung (Auszeichnungen, Presseberichte usw.) einen Mehrwert erfahren.

  • Berufstätige Männer und Frauen in der Familienphase sollen durch flexiblere Arbeitszeitmodelle und ergänzende Kinderbetreuungsangebote unterstützt werden.

  • Programme zur Wiedereingliederung - von Erwerbslosen und Jugendlichen ohne Lehrstelle - in die Berufswelt, dürfen auf keinen Fall irgendwelchen Sparmassnahmen zum Opfer fallen.

  • Durch entsprechende Investitionen ins Bildungswesen (Berufsberatung, permanente Weiterbildung, spezifische Schulung für Kleinunternehmer) soll die Übernahme von unternehmerischer Verantwortung sowie die qualitative Verbesserung des Fähigkeitskapitals gefördert werden.

  • Neben den ernormen Unterschieden in der Einkommensverteilung darf auch die asymmetrische Verteilung der Vermögen nicht ausser Acht gelassen werden. Einer Privilegierung einzelner Steuerpflichtiger durch besondere kantonale Steuerabkommen ist eine kritische Haltung entgegen zu bringen.

 

14. Kostbare Energie

 

Das Energiegesetz des Kantons St.Gallen enthält zu viele Ausnahmemöglichkeiten und ein notwendiges Programm zur Förderung von Energiesparmassnahmen fehlt gänzlich. Der Staat soll durch Anreizsetzung und Informationsvermittlung dazu beitragen, dass die Verwendung alternativer Energieformen bzw. energieeffizienter Technologien begünstigt und vorangetrieben werden. Zudem soll die Abhängigkeit gegenüber dem Ausland reduziert werden. Die EVP lehnt den Bau von neuen Kernkraftwerken grundsätzlich ab.

Die EVP setzt sich ein für:

  • ein nachhaltig wirkendes Programm zur Förderung des Energiesparens;

  • eine nachhaltige Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien (Holz, Wasser, Erdwärme etc.);

  • kostendeckende und verbrauchssenkende Tarifstrukturen bei leitungsgebundenen Energieträgern (Strom, Gas, Wasser);

  • eine CO2 -Abgabe für feste, flüssige und gasförmige fossile Treibstoffe und Heizmittel (Kohle, Heizöl, Benzin, Gas etc.).

 

15. Prioritäten in der Verkehrspolitik

 

Unsere Gesellschaft ist gekennzeichnet durch eine extrem hohe Mobilität. Diese ermöglicht im privaten Bereich eine Vielfalt von sozialen Kontakten über beinahe beliebige Distanzen. Sie ist auch das Rückgrat der Wirtschaft und damit eine der Grundlagen unseres Wohlstands. Der Verkehr beeinträchtigt aber in immer stärkerem Masse die Natur und die Gesundheit des Menschen.

Die EVP setzt sich für folgende Ziele ein:

  • bei der Planung von neuen Einrichtungen des privaten und öffentlichen Verkehrs muss dem Schutz von Mensch und Natur erste Priorität eingeräumt werden.

  • die Optimierung und der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs muss trotz hoher Kosten zielstrebig verfolgt werden (Verbindungen Zürich-St.Gallen, St.Gallen-Buchs-Sargans).

  • Eine Verbesserung der Bahnverbindungen ins nahe Ausland (speziell Vorarlberg und Bayern) muss dringend ausgehandelt werden.

  • durch regionale Tarifverbünde muss die Attraktivität der öffentlichen Verkehrsmittel weiter gesteigert werden.

  • Rufbusse in dünn besiedelten Gebieten und subventionierte Alters- und Behindertenfahrdienste sind eine für den sozialen Ausgleich notwendige Ergänzung des öffentlichen Verkehrs.

  • Massnahmen zur Einhaltung der Luftreinhalte- und Lärmschutzverordnung müssen möglichst schnell umgesetzt werden.

  • Die Einführung fahrleistungsabhängiger Abgaben für Motorfahrzeuge muss vom Kanton unterstützt und vorangetrieben werden.

  • Der Verkehr zu Fuss und mit dem Velo muss durch bauliche Massnahmen und spezielle Signalisation weiterhin gefördert werden (Tempo-30-, Begegnungs- und Ruhezonen, Radwege).

 

Das vorliegende Parteiprogramm der EVP des Kantons St.Gallen wurde am 10. Januar 2004 von der Parteiversammlung verabschiedet.

 

Evangelische Volkspartei des Kantons St.Gallen

 

Der Kantonalvorstand

Die Präsidentin: Susi Tapernoux-Frey

De Aktuarin: Magdalena Bhatti-Stalder