09.02.2010 |

Parole des EVP-Kantonalvorstands für die eidgenössische Volksabstimmung: Nein zur Tierschutzanwalt-Initiative

Im Gegensatz zur Delegiertenversammlung der EVP Schweiz vom 21. November 2009, welche für ein Ja votierte (71 zu 26 Stimmen, 7 Enthaltungen) fasste der Vorstand der EVP Kanton St.Gallen die Nein-Parole

Auch für den Vorstand der EVP Kanton St.Gallen ist Tierquälerei ein Greuel. Er befürchtet jedoch, dass durch die erzwungene flächendeckende Ernennung von Tierschutzanwälten der Tierschutz verteuert, aber nicht wesentlich verbessert wird. Die Schweiz hat ein gutes neues Tierschutzgesetz., das in Art. 33 von jedem Kanton die Einrichtung einer Tierschutz-Fachstelle verlangt. Die Arbeit dieser Stelle, und vor allem auch die präventive Aufklärung der vielen privaten TierhalterInnen erscheint dem EVP-Kantonalvorstand wichtiger als eine einseitig verstärkte Straverfolgung.

Die fasste mit 71 zu 26 Stimmen bei 7 Enthaltungen die JA-Parole.