22.11.2011 | Volksabstimmung am 27. November

Nein zur fragwürdigen und verfassungswidrigen Praxis

Die Aufwand- oder Paschalbesteuerung wurde ursprünglich eingeführt, um wenige reiche Ausländer, die sich nur zu Erholungszwecken in der Schweiz vorübergehend aufhielten, zu besteuern. Heute profitieren von dieser fragwürdigen Vorzugsbehandlung indes immer mehr Personen.

Der Grundgedanke der Steuer «ist eher moralischer Art und besteht darin, dass auch Individuen, denen bestimmte Einkommensquellen nicht nachgewiesen werden können, deren Lebensführung aber auf das Vorhandensein solcher Quellen schliessen lässt, nicht steuerfrei ausgehen sollen» (Ernst Blumenstein, Schweizerisches Steuerrecht, S. 234). Das heisst: Die Steuer ist verfassungswidrig und rechtlich unhaltbar. Sie verstösst gegen das Rechtsgleichheitsgebot und sie verletzt auch das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dies ist weder eine Ideologie, noch hat es etwas mit Fussball zu tun (wie vom Design des Flyers der Befürworter fälschlicherweise unterstellt), sondern Fakt. Der Gegenvorschlag vermag daran nichts zu ändern, weshalb er abzulehnen ist.

 

Zuwanderung
Seit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU haben nichterwerbstätige EU-Bürgerinnen und EU-Bürger Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung, wenn sie über genügend finanzielle Mittel verfügen. Seitdem erfolgt geradezu eine "Massenzuwanderung" in die Schweiz von nach Aufwand besteuerten Personen (Zuwachs +75 Prozent von 1999 bis 2010). Auch im Kanton St.Gallen ist die Zuwanderung erheblich (+13 Prozent von 2006 bis 2010).

 

Diskriminierung

Im Vergleich zu pauschalbesteuerten vermögenden Ausländern werden vermögende Schweizer steuerrechtlich zunehmend diskriminiert, weil sie nach Einkommen und Vermögen besteuert werden. Zudem ist es für Steuerbehörden nicht überprüfbar, ob nicht erwerbstätige Pauschalbesteuerte nicht doch Geschäfte von der Schweiz aus tätigen und Erwerbseinkommen erzielen.

 

Konfliktpotenzial
Die Pauschalbesteuerung kann sogar zu gesellschaftlichen Konflikten führen, weil sie sich negativ auf die Wahrnehmung des gesamten Steuersystems auswirkt. Zudem steigert die «Aufwandbesteuerung» den Steuerwettbewerb unter den Kantonen und die Steuerhinterziehung in unerwünschtem Ausmass. Auch sprechen handfeste staatspolitische Gründe gegen die Pauschalbesteuerung. Dies ist nicht zu unterschätzen! Sind die Interventionen der Nachbarstaaten in diesem Bereich schon vergessen? Ausländer sind in der Schweiz willkommen, wenn sie sich an die Gesetze halten. Auch von reichen Ausländern kann verlangt werden, dass sie gleich besteuert werden wie Inländer. Ist das so schwierig zu verstehen?

 

Deshalb: JA zur Abschaffung der Pauschalsteuer und NEIN zum Gegenvorschlag!