08.03.2010 |

EVP des Kantons St.Gallen ist hoch erfreut über das Abstimmungsergebnis

Der Souverän hat sich äusserst wuchtig gegen die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes bei der beruflichen Vorsorge ausgesprochen. Die EVP des Kantons St.Gallen hat entgegen den Delegierten der EVP Schweiz auch die Nein-Parole beschlossen. Es darf nicht sein, dass die Zeche der Wirtschaftskrise diejenigen Menschen mit kleinem Einkommen ausbaden und den Gürtel enger schnallen müssen. Die EVP verlangt nun von den Versicherungsgesellschaften, dass sie die Kosten für die Verwaltung von Geldern der gebunden Vorsorge und die übrigen Abzüge auf die Hälfte senkt.

 

 

 

 

Das ebenfalls deutliche Nein zum Tieranwalt überraschte die EVP nicht. Entgegen den Delegierten der EVP Schweiz hat die EVP St.Gallen auch die Nein-Parole beschlossen. Für die EVP ist Tierquälerei ein ernst zu nehmendes Greuel. Das durch die erzwungene flächendeckende Ernennung von Tierschutzanwälten der Tierschutz wesentlich verbessert wird, war für die EVP indes nicht stichhaltig. Die Schweiz hat ein neues, griffiges Tierschutzgesetz, das in Art. 33 von jedem Kanton die Einrichtung einer Tierschutz-Fachstelle verlangt. Die Arbeit dieser Stelle, und vor allem auch die präventive Aufklärung der vielen privaten TierhalterInnen erscheinen der EVP wichtiger zu sein als eine einseitig verstärkte Strafverfolgung. Zudem verfügt der Kanton St.Gallen mit dem Kantonstierarzt eine Stelle, die den Strafverfolgungsbehörden kompetent unterstützen kann.

 

 

 

Ebenfalls hoch erfreut ist die EVP über das deutliche JA des St.Galler Souveräns zum Logistikzentrum des Kantonsspitals St.Gallen. Mit der Bauvorlage zur Erweiterung des Hauses 24 als Logistikzentrum des Kantonsspitals St.Gallen werden gleichzeitig mehrere drängende Probleme des Kantonsspitals und der Regionalspitäler gelöst. Die Verwirklichung des Logistikzentrums wird jährlich mehrere Hunderttausend Franken an Betriebskosten einsparen.

 

 

 

St.Gallen, 7. März 201