24.02.2010 |

Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes: EVP fordert ein Verbot der Lotterie-Spielautomaten

Die Lotterie-Spielautomaten „Tactilo“ und „Touchlot“ haben ein hohes Suchtpotential und gehören deshalb verboten. Der Kanton soll mit seinem Doppelspiel aufhören und seine Verantwortung gegenüber der Bevölkerung endlich wahrnehmen. „Es ist unglaublich, dass der Kanton über seine Lotteriegesellschaft die Spielsucht aktiv fördern will“, schüttelt EVP-Kantonsrat Reto F. Denoth, St.Galllen, den Kopf.

 

Für die Spieler gibt es keinen Unterschied zwischen den Lotterie-Spielautomaten und Geldspielautomaten. Beide haben nachgewiesenermassen ein hohes Spielsuchtpotential. Während Geldspielautomaten nur in den kontrollierten Spielbanken aufgestellt werden dürfen, haben die Kantone nun beim Bundesverwaltungsgericht erreicht, dass die Lotterie-Spielautomaten künftig bei Kiosken, in Restaurants und Bars aufgestellt werden dürfen.

 

 

 

Spielsucht ist keine Bagatelle. Sie hat schlimme Folgen für die Betroffenen, die ihre Existenz dadurch ruinieren und jegliche Selbstachtung verlieren. Oft sind Familienangehörige mitbetroffen. Spätestens wenn der Staat auf unbezahlten Steuern sitzen bleibt oder die Sozialhilfe in Anspruch genommen wird, verliert das Gemeinwesen auch finanziell.

 

 

 

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Januar 2010 gibt sich die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und -gesetz (FDKL) zufrieden und lässt verlauten, dass die „Weiterentwicklung der Lotterieprodukte“ damit nicht mehr blockiert sei.

 

 

 

Es ist ein verantwortungsloses und verwerfliches Doppelspiel, das die Kantone spielen. Sie werben massiv für eine Ausweitung ihrer Monopol-Lotteriegesellschaften und haben sogar eine entsprechende Volksinitiative lanciert

 

 

 

Damit dies im Kanton St.Gallen nicht geschehen kann, wurde heute die beiliegende, überparteiliche Motion eingereicht, welche die Regierung auffordert das Gesetz über Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten zu ändern.