10.11.2009 |

Totalrevision der Kinderbetreuungs- und Pflegkinderverordnung sowie Adoptionsverordnung

Von Bundesrätin Widmer-Schlumpf wurde die Totalrevision dieser beiden Verordnungen in Angriff genommen und in die Vernehmlassung gegeben.

Kinderbetreuung- und Pflegekinderverordnung
Die neue Kinderbetreuungsverordnung hat für Furore gesorgt.  Verwandte und Verschwägerte (ausser die Grosseltern) müssten gemäss Artikel 6 & 8 bei mehrtägiger Betreuung mit Übernachtung neu eine Bewilligung einholen. Die EVP Schweiz schreibt dazu:. Es ist nicht einsichtig, weshalb
Grosseltern ohne Bewilligung auskommen sollen, aber Verwandte oder Verschwägerte nicht.
Die Vor- und Nachteile, bzw. die Probleme können dieselben sein. Auch der regelmässige Ferienaufenthalt bei Götti oder Gotti darf kein Bewilligungsverfahren nach sich ziehen. Das schiesst weit übers Ziel hinaus.

In der Verordnung geht es grundsätzlich um eine besondere Aufsicht bei Tages- und Pflegeeltern zur Verhinderung von Missbräuchen. Tageseltern dürfen höchstens vier fremde Kinder unter 15 Jahren während maximal 20 Std. pro Woche betreuen. Pflegeeltern können höchstens drei fremde minderjährige Kinder aufnehmen und regelmässig betreuen. Wer mehr als vier Minderjährige betreut, untersteht den verschärften Vorschriften für Tageseinrichtungen oder Vollzeiteinrichtungen. Einen Haken hat die diese Verordnung allerdings. Artikel 7 führt an, dass  jede handlungsfähige Person, unabhängig vom Zivilstand, ob alleinerziehend, verheiratet oder mit einem Partner in gleich- oder verschieden geschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebend, als Tages- und Pflegemutter (oder –vater) in Frage kommt. Dazu nahm die EVP Schweiz wie folgt Stellung: Pflegeeltern sollen - wie bei der Adoption -  nur verheiratete Paare werden können. Andere Lebensformen (Konkubinat, Einzelpersonen, eingetragene Partnerschaften) dürfen der Ehe nicht gleich gestellt werden. Das entspricht nicht dem Wohl des Kindes.

Verordnung für Adoption
Die Adoptionsverordnung soll dahingehend geändert werden, dass Adoptiveltern neu auf  ihre Persönlichkeit, Gesundheit, zeitliche Ressourcen sowie wirtschaftliche Lage und erzieherische Eignung geprüft werden. Eine Ehegemeinschaft ist keine Voraussetzung mehr. Diese entscheidende Änderung im Adoptionsverfahren wurde von den Medien und Politikern mit keinem Wort erwähnt. Die EVP CH verlangt, dass nur verheiratete Paare Adoptiveltern werden sollen. Ausserdem dürfen bescheidene wirtschaftliche Verhältnisse  kein Hinderungsgrund sein für die Erteilung einer Bewilligung.

Antoinette Lüchinger, Jona, Kreispräsidentin EVP See-Gaster