St. Gallen wird rauchfrei

Die heutige, chaotische Situation und der willkürliche Gesetzesvollzug ist Folge der verunglückten Ausnahmeregelung des Kantonsrats. Offensichtlich wollte der Souverän kein Vollzugschaos sondern klare Verhältnisse im Kanton. «Schutz vor dem Passivrauchen für alle» gilt nun in allen Gastgewerbebetrieben ohne Wenn und Aber. Es werden überall die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten. Das Personal in der Gastronomie kann nun auch aufatmen und inskünftig in rauchfreier Umgebung arbeiten.
Das Ganze begann mit der überparteilichen Motion „Rauchfreie Räume zum Schutz der Bevölkerung vor Passivrauchen“ welche der Schreibende im Jahr 2004 im Kantonsrat als Mitmotionär und Erstunterzeichner die einreichte. Einmal mehr verhinderte der Kantonsrat – wider besseres Wissen und entgegen den Empfehlungen von Gesundheitsorganisationen und der Regierung – eine klare Regelung, die nichts kostet und mittelfristig die Gesundheitskosten senkt. Dazu brauchte es die Initiative der Lungenliga, Krebsliga und der Ärztegesellschaft.


