Verkleinerter Kantonsrat weder deutlich billiger noch effizienter
Von Reto F. Denoth, Alt Kantonsrat und Kantonalpräsident
Nebst einer Steigerung der Effizienz erhoffte man sich vom verkleinerten Kantonsrat auch geringere Kosten, obwohl damals der 180 Mitglieder zählende Kantonsrat nachweislich einer der günstigsten Räte der Schweiz (in Fr./Einwohner) war. Jedenfalls weit billiger als die die viel kleineren Räte von AR und AI. Im Weitern wurde argumentiert, dass weniger Vorstösse eingereicht würden.
Was hat sich geändert? Kurz zusammengefasst: Der Kantonsrat ist teurer, ineffizienter und demokratiefeindlicher geworden. Darüber hinaus ist die Belastung für die einzelnen Mitglieder grösser geworden, da die Geschäfte auf weniger Schultern verteilt werden müssen. Dies führt dazu, dass viele kompetente Leute ein solches Amt wegen der zeitlichen Belastung nicht in Betracht ziehen. Durch die Verkleinerung ist der Rat zudem gegenüber der Regierung geschwächt worden.
Obwohl der Rat um ein Drittel kleiner geworden ist, sind die Kosten etwa gleich geblieben. Die Gründe sind die Folgenden: Es wurde ein Parlamentsdienst eingerichtet (der Ratsbetrieb wurde vorher von der Staatskanzlei erledigt), und die Fraktionsentschädigungen wurden nicht um einen Drittel gekürzt, sondern im gleichen Umfang den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Die Kosten je Mitglied des KR sind deshalb höher als früher. Es werden heute zudem verhältnismässig mehr Vorstösse (Vorstösse pro Mitglied des KR) als früher eingereicht, was ebenfalls zu höheren Kosten führt.
Da der Rat kleiner ist, führt dies im Weiteren dazu, dass gewisse Parteien wegen der zeitlichen Verfügbarkeit einzelner Räte immer mit denselben Leuten in den Kommissionen vertreten sind. So werden Entscheide von wenigen Personen herbeigeführt; dies kann zu Fehlentscheiden führen, da die Vielfalt der Meinungsbildung fehlt. Die Bevölkerung zahlt dafür die Zeche.
Beim 180-köpfigen Parlament fehlten in der Regel etwa 20 Personen (11 %). Beim verkleinerten, 120-köpfigen Parlament fehlen indes regelmässig zwischen 20 und 25 Personen an den Sessionen (etwa 17 bis 21 %). Das heisst, das Parlament beschliesst in der Regel die Geschäfte mit 95 bis 100 Mandatsträgern, oder mit rund 80 % seiner Mitglieder. Die demokratische Legitimation der Entscheide wird damit mehr als nur angekratzt. Zudem sitzen im verkleinerten KR verhältnismässig mehr Gemeindepräsidenten als früher. Dies ist aus demokratietheoretischer Sicht ebenfalls problematisch.


